Update: 03.04.22
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Liebe Mitglieder,
Aktuelle Regeln (Stand: 03.04.2022)
Erlass der 16. BayIfSMV
Das neu gefasste Bundesinfektionsschutzgesetz erlaubt ab dem 3. April 2022 grundsätzlich nur noch sogenannte „Basisschutzmaßnahmen“ in bestimmten Bereichen. Weitergehende Maßnahmen sind nur unter engen Voraussetzungen nach der sogenannten Hotspotregelung möglich. Die Bayerische Staatsregierung hat angekündigt, diese Hotspotregelung vorerst nicht anzuwenden.
Diese erfreuliche Nachricht bedeutet jedoch nicht, dass die Corona-Pandemie überwunden ist. Nach wie vor ist es empfohlen, die allgemeinen Schutz- und Hygienemaßnahmen wie Mindestabstand und das Tragen von medizinischen Gesichtsmasken in geschlossenen Räumen weiter einzuhalten. Diese Empfehlung und weiterführende Basisschutzmaßnahmen werden in der 16. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung geregelt. Diese tritt zum 3. April 2022 in Kraft und gilt bis einschließlich 30. April 2022.
Der TV Planegg-Krailling folgt dieser Empfehlung und macht von seinem Hausrecht Gebrauch: Das Tragen einer FFP2 Maske in den Innenräumen des TVs – außerhalb der sportlichen Aktivität – ist weiterhin verpflichtend.
Den Abteilungen und den einzelnen Trainingsgruppen ist es weiterhin vorbehalten, den Nachweis einen tagesaktuellen negativen Tests zu verlangen. Falls dies für euer Training gilt, werdet ihr gesondert informiert.
Danke für eure Kooperation und bleibt gesund!
Euer TV Planegg-Krailling